Brüssel hat die Karten auf den Tisch gelegt: Am 14. Juli hat die EU-Kommission unter der Überschrift „Fit for 55“ ihr Paket zur Erreichung der europäischen Klimaziele 2030 präsentiert. Insgesamt zwölf Gesetzgebungsvorschläge konkretisieren die Strategie für den Weg zu 55 Prozent weniger CO₂-Emissionen bis 2030 und zur Klimaneutralität bis 2050. Bestehende Regeln werden nachgeschärft, neue sind dazugekommen – viele mit disruptiven Folgen für die Wirtschaft. Nach der Sommerpause in Brüssel starten Rat und Parlament mit den Verhandlungen. Weitere Regelungsvorschläge sind bereits für Herbst dieses Jahres angekündigt.
CO₂-Preis als Kerninstrument bestätigt
In Erwartung steigender CO₂-Preise besteht für die Unternehmen die Notwendigkeit, erneuerbare Energieträger zu nutzen und emissionsärmer zu produzieren. Für Betriebe, die am EU-Emissionshandel teilnehmen, wird die Zielvorgabe bei CO₂-Emissionen von bisher minus 43 Prozent bis 2030 auf minus 61 Prozent verschärft. Entsprechend weniger Zertifikate stehen dann zur Verfügung. Parallel dazu soll der Schadstoffausstoß von Luft- und Schifffahrt stärker in das System integriert werden. Neu geplant ist zudem ab 2026 ein weiteres System zur Bepreisung der Emissionen aus dem Verkehrs- und Gebäudebereich. Die Prozesswärme kleinerer Industriebetriebe soll – anders als beim deutschen Emissionshandel – dabei außen vor bleiben.
Maßnahmen für Erhalt von Wertschöpfung in Europa
Für Unternehmen im EU-Emissionshandel ist die teilweise freie Zuteilung von Zertifikaten Voraussetzung dafür, dass ihre Produkte international wettbewerbsfähig bleiben. Die EU-Kommission plant allerdings, diese kostenfreie Zuteilung abzuschmelzen, mit der ein „Carbon Leakage“ – also die Verlagerung von Produktion in Länder mit geringeren Emissionskosten – verhindert werden sollte. Für einige energie- und handelsintensive Branchen soll stattdessen ein CO₂-Grenzausgleich, der „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM), einer Abwanderung von Wertschöpfung entgegenwirken. Dieser Mechanismus ist eine Art CO₂-Zoll auf importierte Produkte zum Ausgleich der CO₂-Kosten innerhalb der EU. Erfasst werden sollen die Branchen Zement, Dünger, Stahl, Aluminium, aber auch Strom. Strittig ist aber, wie und ob sich ein CBAM mit dem internationalen Handelsrecht in Einklang bringen lässt.
Automotive-Sektor wird elektrisch
Im Verkehrssektor sind eine Anpassung der CO₂-Flottengrenzwerte für Pkw und der Ausbau der Ladeinfrastruktur geplant. Statt um 37,5 Prozent sollen die CO₂-Emissionen der verkauften Pkw-Flotten bis 2030 um 55 Prozent gegenüber dem aktuellen Niveau zurückgehen. Das ist allerdings nur ein Zwischenschritt. Bereits ab 2035 will die EU nur noch vor Ort komplett emissionsfreie neue Pkw und kleine Nutzfahrzeuge zulassen. Das bedeutet das Ende für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, auch von Plug-in-Hybriden.
Ausbau erneuerbarer Energien in allen Bereichen
Nicht nur die Elektrifizierung des Verkehrssektors wird mit einer deutlich steigenden Nachfrage nach erneuerbarem Strom einhergehen. Der Entwurf der Erneuerbaren-Richtlinie (RED3) schreibt für 2030 ein neues Ziel fest: 40 Prozent des Endenergieverbrauchs müssen dann aus erneuerbaren Quellen stammen – eine Verdopplung im Vergleich zum heutigen Stand. Diese Zielmarke wird starke Auswirkungen auf die Nachfrage der Unternehmen nach Ökostrom haben. Damit hiervon schneller mehr produziert wird, soll über bessere Herkunftsnachweise die Direktabnahme von erneuerbarem Strom (PPA) befördert werden. Flankiert wird der Ausbau erneuerbarer Energien von Maßnahmen für mehr Energieeffizienz. Denn der Energieverbrauch in Europa soll bis 2030 um 36 statt wie bisher vorgesehen um 32 Prozent sinken. Unternehmen müssen hier mit neuen Vorgaben zur Erfassung und Einsparung von Energie rechnen.
Quelle: DIHK
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